Mehr als nur randvoll: Die neue Abfallverordnung soll überquellende Mülleimer verhindern (Foto: KI)
Der Bundesrat hat am 31. März 2023 die vom Bundestag beschlossene Sonderabgabe für Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffen gebilligt. Damit kann das Gesetz wohl wie geplant im April in Kraft treten. Die Regelung, mit dem Artikel 5 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904) in nationales Recht umgesetzt wird, sieht vor, dass sich die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten von 2024 an registrieren müssen und von 2025 an eine Sonderabgabe künftig abhängig von der jeweils in Verkehr gebrachten Menge an Einwegkunststoffprodukten – zum Beispiel Getränkebecher, Plastiktüten, Essensverpackungen, aber auch Tabakfilter und Luftballons – in einen Fonds einzahlen.
Die finale Festlegung der Abgabensätze soll erst durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen. Als Diskussionsentwurf hatte das Ministerium aber bereits im Januar 2023 vorläufige Abgabensätze veröffentlicht, nach denen pro kg Tüten- und Folienverpackungen beispielsweise 0,871 EUR fällig würden oder für Tabakprodukte 8,945 EUR/kg.