Die Richter haben den Einspruch abgelehnt (Foto: Panthermedia/Sebastian Duda)
Rund vier Jahre nachdem Huhtamaki (Espoo / Finnland) Einspruch gegen eine Kartellstrafe erhoben hatte, erteilte das EU-Gericht dem Verpackungskonzern nun eine Absage. Die bereits bezahlte Kartellstrafe über 15,5 Mio EUR sowie die Gerichtskosten von 2,7 Mio EUR bilanzierten die Finnen jetzt als Sonderbelastung in den Ergebnissen für das zweite Quartal 2015.
Das EU-Kartellamt hatte Huhtamaki und anderen Herstellern und Händlern von Kunststoff-Lebensmittelverpackungen im Juni 2015 Preisabsprachen bei EPS- und PP-Schalen vorgeworfen und Strafzahlungen über insgesamt 116 Mio EUR angeordnet. Kurz darauf hatte Huhtamaki dagegen Einspruch erhoben.