Weitere Glasfaserprodukte aus China sind ins Visier der EU-Wettbewerbshüter geraten (Foto: Panthermedia/experiencesnw)
Mit Wirkung vom 14. Oktober 2024 hat die EU-Kommission weitere – bislang noch vorläufige – Anti-Dumping-Maßnahmen auf Glasfaserprodukte aus chinesischer Produktion verhängt. Betroffen sind diesmal Glasfasergarne unter anderem zur Weiterverarbeitung in Geweben und Gelegen, nachdem die Auflagen für Schnittglasfasern, Rovings und Gewebe sowie Gelege erst im Juli 2023 um fünf Jahre verlängert worden waren.
Auf Betreiben des Branchenverbands GlassFibreEurope (GFE, Brüssel / Belgien) hatte die EU im Februar 2024 mit der Untersuchung begonnen. Mit Henan Guangyuan New Material hat sich nur ein einziger der großen chinesischen Hersteller für eine Zusammenarbeit mit der EU-Wettbewerbsbehörde entschieden. Auf Basis der eingereichten Informationen wurde der Anti-Dumping-Zoll für das Unternehmen auf 26,3 Prozent begrenzt. Für alle übrigen chinesischen Produzenten gilt ein Strafzoll von 56,1 Prozent.