Die seit 2011 respektive 2014 geltenden Ausgleichs- und Anti-Dumping-Zölle der Europäischen Kommission auf Glasfaserprodukte chinesischer Herkunft werden seit Mitte März 2016 einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens unterzogen.
Innerhalb von 15 Monaten will die EU-Wettbewerbsbehörde das Ergebnis der vom Herstellerverband GlassFibreEurope (Brüssel / Belgien) beantragten Untersuchung vorlegen. Bis dahin bleiben die Strafmaßnahmen auf Direktrovings, Schnittglasfasern bis 50 mm Länge und Faserschnittmatten in Kraft, die sich je nach Erzeuger auf Ausgleichszahlungen von bis zu 30 Prozent belaufen.