,,Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verträgen zwischen Unternehmen darf auf keinen Fall geändert werden. Denn das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat sich in der Praxis bewährt, gerade auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen." Das ist die Aussage einer gemeinsam verfassten Erklärung der „Initiative pro AGB-Recht“ – einer Verbändeinitiative aus dem Handwerk, der Markenwirtschaft, der Mode- und Textilindustrie, der Stahl- und Metallverarbeitenden Industrie, der Guss-Industrie, dem Baugewerbe, der Bauindustrie und der Kunststoff verarbeitenden Industrie. Auch der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV, Bad Homburg) unterstützt die Initiative.
Anlass der Verbändeinitiative seien Bestrebungen interessierter Kreise, das bestehende AGB-Recht „aufzuweichen“ und so die „Vertragsfreiheit“ wirtschaftlich überlegener auf Kosten wirtschaftlich unterlegener Vertragspartner zu erhöhen.