Auch im Fokus der Verordnung: Spielekonsolen (Foto: Pexels / Cottonbro Studio)
Verordnung statt Richtlinie, heißt die Leitlinie beim Ökodesign: Die neue „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR) ersetzt die seit 2005 geltende Ökodesign-Richtlinie. Nachdem das Europäische Parlament im April 2024 mit großer Mehrheit die ESPR verabschiedet und der Rat dem Regelwerk im Mai zugestimmt hatte, trat sie am 18. Juli formell in Kraft.
Die Verordnung regelt den Geltungsbereich von „energiebetriebenen“ und „energieverbrauchsrelevanten“ Produkten – dazu zählen Lampen, Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner genauso wie Staubsauger, Spielekonsolen, Laptops und TV-Geräte. Ausnahmen gibt es für Kraftfahrzeuge und „verteidigungsrelevante Sicherheitsprodukte“.
Generell gilt: Mit der ESPR sollen Produkte umweltfreundlicher und kreislauffähiger werden. Das heißt im Idealfall: Produkte sollten so gestaltet werden, dass sie länger halten und weniger Energie verbrauchen. Die Verordnung regelt zudem die Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, setzt einen Höchstgehalt an sogenannten „besorgniserregenden Stoffen“ und schreibt Art und Weise der Wiederaufbereitung und des Recyclings vor.