Wie erwartet werden EPS-Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) für ein Jahr von der nationalen Umsetzung der Persistent organic pollutants (POP)-Richtlinie der EU-Kommission im Oktober 2016 ausgenommen. Das Bundeskabinett folgte kurz vor Weihnachten einer entsprechenden Empfehlung des Bundesrats vom 16. Dezember. Während dieser Übergangsfrist können EPS-Dämmstoffe wieder in Hausmüll-Verbrennungsanlagen verbrannt werden.
Für eine langfristige Lösung will das Bundesumweltministerium die Länder im Januar 2017 zu einem Gespräch einladen, in dem die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen erörtert werden sollen.