Das Parlament des Landes Baden-Württemberg hat am 25. November 2009 nach zweiter Lesung das „Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage in Baden-Württemberg (Baden-Württembergisches Ethylen-Rohrleitungsgesetz)“ verabschiedet. Damit ist nun auch im „Ländle" wie länger schon in Bayern die rechtliche Grundlage für mögliche Enteignungen von privaten Grundstücken zur Wegstreckensicherung der Pipeline von Ludwigshafen nach Münchsmünster geschaffen.
Die Betreiber, zusammengeschlossen in der EPS Ethylen Pipeline-Süd-GmbH & Co KG (München), und die Stakeholder gehen nun dem Vernehmen nach davon aus, dass die C2-Leitung mit 400.000 jato Kapazität Ende 2010 in Betrieb gehen kann.