Elektroschrott: Bundestag beschließt neues Gesetz
07.02.2005
Im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entsorgung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte hat der Deutsche Bundestag am 20. Januar 2005 ein neues Elektro- und Elektronik-Altgerätegesetz beschlossen. Auf Basis der europäischen Richtlinien wird nun auch in Deutschland für diesen Bereich die Produktverantwortung der Hersteller eingeführt. Die abschließende Befassung im Bundesrat findet am 18. Februar 2005 statt. Als eine „gute Entscheidung" wertete der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), Bonn, die Verabschiedung des Elektroschrott-Gesetzes. Die mittelständischen Recycling- und Entsorgungsunternehmen könnten die Kommunen bei den neuen Aufgaben gut unterstützen, so der bvse.
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