Die Möbelhauskette Ikea (Leiden / Niederlande) verweigert nach Aussage der Deutschen Umwelthilfe (DUH, Berlin) die Rücknahme von Beleuchtungskörpern über den Onlinehandel und informiert seine Kunden nicht korrekt über die neuen Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten. Deshalb hat die Umweltorganisation Ikea aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, andernfalls drohe eine Klage vor dem zuständigen Landgericht.
Auch der Onlinehandelsgigant Amazon ist bei der Deutschen Umwelthilfe in Ungnade gefallen. Bereits Anfang August berichtete DUH, das Handelshaus missachte die gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektrogeräten und lasse Verbraucher mit ihrem Elektroschrott allein. Die Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte ist in Deutschland seit 25. Juli 2016 gesetzlich vorgeschrieben.