Sommer, Sonne, Picknick im Park -- aber auf wessen Kosten? (Foto: PantherMedia / TonyGravante)
Das neue Einwegkunststofffonds-Gesetz ist unter Dach und Fach. Jetzt geht es an die Umsetzung: Dafür richtet das Umweltbundesamt (UBA, Dessau) derzeit eine digitale Plattform namens „DIVID“ ein. Dort müssen sich vom 1. Januar 2024 an sowohl die Inverkehrbringer als auch Anspruchsberechtigte registrieren.
Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung sieht die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904) vor, dass die Hersteller von 2025 an eine Sonderabgabe abhängig von der jeweils in Verkehr gebrachten Menge an Produkten – zum Beispiel Getränkebecher, Plastiktüten, Essensverpackungen, aber auch Tabakfilter und Luftballons – in einen Fonds einzahlen.
Von 2025 an soll das UBA die Höhe der Abgabe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte und Gemeinden festlegen. Mit dem Geld aus dem Fonds sollen die Reinigung öffentlicher Flächen wie Straßen und Parks bezahlt werden.