Sommer, Sonne, Picknick im Park – wer bezahlt für die Entsorgung? (Foto: PantherMedia / TonyGravante)
Die Online-Registrierungsplattform „Divid“ ist seit dem 1. August 2024 auch für ausländische Hersteller, Befüller, Verkäufer oder auch Importeure bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff freigeschaltet. Die Registrierung, die für deutsche Hersteller bereits seit Anfang 2024 möglich ist, ist bis Ende des Jahres verpflichtend.
Das Umweltbundesamt (UBA, Dessau; ) hatte die Plattform im vergangenen Jahr für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte eingerichtet – zu Letzteren gehören beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen.
Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung sieht die EU-Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 vor, dass Hersteller, Befüller, Verkäufer oder auch Importeure von 2025 an eine Sonderabgabe in einen Fonds einzahlen – abhängig von der in Verkehr gebrachten Produktmenge.