ECHA: Verlängerung der Fristen für REACH während Corona-Krise

30.03.2020

Hauptsitz der Europäischen Chemikalienbehörde in Helsinki (Foto: ECHA)Hauptsitz der Europäischen Chemikalienbehörde in Helsinki (Foto: ECHA)

Zusammen mit der Europäischen Kommission hat die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA, Helsinki / Finnland) Schritte eingeleitet, um einige der dringendsten Probleme zu lösen, mit denen Unternehmen aus dem Chemiesektor im Verlauf der Coronavirus-Pandemie konfrontiert sind. So sollen beispielsweise Unternehmen eine zweimonatige Verlängerung der Compliance-Anforderungen für bestimmte REACH-Fristen erhalten, die zwischen jetzt und Ende Mai 2020 liegen. Außerdem will die ECHA Zahlungsverpflichtungen der Chemieproduzenten flexibel handhaben, sagte Exekutivdirektor Björn Hansen. Und es wird eine 30-tägige Fristverlängerung für Unternehmen geben, um zu Entscheidungsentwürfen Stellung zu nehmen, wenn eine Registrierung als nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend beurteilt wurde.

Mit der EU-Kommission will man den Mitgliedstaaten und der Industrie dabei helfen, die Versorgung mit dringend benötigten Desinfektionsmitteln sicherzustellen, da EU-weit die Lagerbestände an Isopropanol, 1-Propanol und Ethanol schrumpfen. Laut Hansen wird unter anderem an Sonderregelungen gearbeitet, damit Unternehmen „so schnell wie möglich" mehr Desinfektionsmittel auf den Markt bringen können.

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