Im Hafen von Helsinki wacht die Europäische Chemikalienbehörde über den Einsatz gefährlicher Stoffe (Foto: ECHA)
Als Eintrag Nummer 241 hat die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA, Helsinki / Finnland) Bis(a,a-dimethylbenzyl)peroxid – auch bekannt als Dicumylperoxid – auf die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) gesetzt. Der Stoff, der unter anderem in Kunststoff-Flammschutzmitteln eingesetzt wird, gilt als schädlich für die Fortpflanzung.
Unternehmen, deren Produkte SVHC mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten, müssen in der Europäischen Union Abnehmer in zusätzlichen Sicherheitsdatenblättern über den korrekten Umgang damit informieren. Das gilt auch für Importeure.