Auf ausdrückliche Nachfrage der EU-Kommission hat die europäische Chemikalienbehörde ECHA (Helsinki / Finnland) jetzt nach ausführlicher Diskussion wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte für die Benzol- und Acrylnitril-Exposition am Arbeitsplatz festgelegt. Beides sind Grund- beziehungsweise Zwischenprodukte meist für technische Thermoplaste – wie zum Bespiel ABS – und Harze.
Laut der offiziellen ECHA-Einstufung darf die Exposition für das genotoxisch krebserzeugende Benzol einen Wert von 0,05 ppm („parts per million") nicht überschreiten. Für ACN beträgt der Wert 0,45 ppm.