Die Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA, Helsinki / Finnland) für besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern, SVHC) wurde am 25. Juni 2020 um drei neue Stoffe erweitert, die auch in der Kunststoffproduktion und -verarbeitung eingesetzt werden.
Während 1-Vinylimidazol in Formulierungen und als Monomer bei der Herstellung von Polymeren Verwendung findet, wird 2-Methylimidazol als Katalysator bei der Herstellung von Beschichtungsprodukten eingesetzt. Der dritte Neuzugang auf der Negativliste ist mit Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn ein Stoff, der als Katalysator und Zusatzstoff verwendet wird. Alle drei gelten als „fortpflanzungsgefährdende Substanzen“.