Das Bundeskabinett hat am 11. März neue Regelungen zu Rücknahme und Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beschlossen. Ziel ist die Sammelmenge des E&E-Schrotts in Deutschland zu steigern. Der vorgelegte Entwurf für ein neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dient der Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben.
Nach dem neuen Gesetz sind große Vertreiber zukünftig verpflichtet, ausgediente E&E-Geräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Bei kleinen Geräten müssen die Großanbieter die Altgeräte ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Der von der Bundesregierung gebilligte Gesetzentwurf sei „ein wichtiger Schritt hin zu mehr Recycling von ausgedienten Elektrogeräten", erklärte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse, Bonn).