Sitz des Bundesrates in Berlin (Foto: Deutscher Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 13. März 2020 beschlossen, das Pflichtpfand auf alle Einwegkunststoffflaschen und Getränkedosen auszuweiten, die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen. Bislang war die Frage, ob der Konsument zusätzlich 0,25 EUR Pfand pro Gebinde zahlen muss, vom Füllgut abhängig: Auf Apfelschorle wurde beispielsweise ein Aufschlag erhoben, auf Apfelsaft dagegen nicht.
Voraussetzung für die erweiterte Pfandpflicht soll jedoch sein, dass die aus den Einwegflaschen gewonnenen Rezyklate gut zu verwerten seien, so der Bundesrat. Bei Flaschen von Frucht- und Gemüsesäften bestehe das Problem, dass verstärkt Additive als Sauerstoffbarriere eingesetzt werden, die sich beim erneuten Einsatz als Rezyklat verfärben können. Der Bundesratsbeschluss geht nun weiter an die Bundesregierung, die entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift, feste Fristen dafür gibt es nicht.