Im Ringen um das Verbot zur Herstellung und den Export von BPA-haltigen Verpackungen hat der Kunststofferzeugerverband PlasticsEurope (Brüssel / Belgien) einen bedeutenden Sieg errungen: Das höchste französische Verfassungsgericht stellte am 18. September fest, dass das Gesetz, welches die Nutzung von BPA seit Januar 2015 einschränkt , den Handel in ungerechtfertigter Weise behindert. Folglich wurde das Gesetz, das die Herstellung und Ausfuhr von BPA-basierten Lebensmittelkontaktmaterialien in Frankreich verbietet, mit sofortiger Wirkung in Teilen aufgehoben. Französischen Unternehmen ist somit wieder erlaubt, BPA-basierte Materialien für den Export zu produzieren.
Die für den französischen Binnenmarkt bestehenden Verbote für BPA-basierte Materialien im Lebensmittelkontakt bleiben dagegen bestehen. PlasticsEurope dringt hier weiter auf eine Klärung auf europäischer Ebene.