Auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Spritzgießunternehmens Balda AG (Bad Oeynhausen) am 18. Juli 2013 musste der Vorsitzende der Versammlung, der Balda-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Naschke, die Versammelten informieren, dass es keine Abstimmung geben könne. Immerhin sei aber das einzige Thema der Agenda, die Abberufung des Aufsichtsrates, debattiert worden, heißt es in einer Balda-Meldung.
Balda macht in der Meldung den Anteilseigner Elector dafür verantwortlich. Wegen eines „groben und unabänderlichen Fehlers von Elector" bei der Einladung der Aktionäre hätten sich diese nicht ordnungsgemäß für die Hauptversammlung registrieren können, heißt es aus Bad Oeynhausen. Dies sei aber eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme und Ausübung der Stimmrechte.