In Deutschland wird die illegale Ausfuhr von Abfällen verstärkt juristisch verfolgt. Das ergab eine Auswertung der einschlägigen Gerichtsurteile durch das Umweltbundesamt (UBA, Dessau-Roßlau). Beim unerlaubten Export ging es dabei vorwiegend um Altfahrzeuge, Altautoteile und Elektro-/Elektronikaltgeräte, die nach Afrika oder Osteuropa verbracht werden sollten. Insgesamt habe es im Jahr 2013 mindestens 43 verurteilte Personen gegeben.
Geahndet wurden zum Beispiel der versuchte Export FCKW-haltiger Kühlgeräte und anderen Elektroschrotts von Deutschland und Italien nach Afrika oder Lieferungen alter Autoteile in afrikanische Länder, was jeweils verboten ist. Bei Kunststoffabfällen gab es den UBA-Untersuchungen zufolge 2013 auch manche rechtliche Beanstandungen.