In Deutschland sollen künftig nur noch ganz dünne Tüten für Obst und Gemüse erlaubt sein (Foto: Europäische Kommission/Jennifer Jacquemart)
Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Die bereits im September aus Berlin verlautbarten Verbotspläne kritisierte die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (Bad Homburg) damals sehr scharf. Auch der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse, Bonn) lehnt den Schulze-Entwurf rigoros ab. „Wir vermuten hinter dieser Entscheidung bloße Symbolpolitik", erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Der bvse argumentiert, Kunststofftragetaschen seien optimiert hinsichtlich Materialaufwand und Tragefähigkeit und damit würde schon jetzt das Vermeidungsprinzip des Kreislaufwirtschaftsgesetzes konsequent umgesetzt. Die allgemeine Lebenserfahrung zeige zudem, dass Plastiktüten für das Einkaufen häufig mehrfach benutzt würden, also eine umfangreiche Zweit- und Mehrfachnutzung die Praxis sei. In Deutschland könne außerdem kaum ein Littering von Kunststofftragetaschen festgestellt werden. Der Gesetzentwurf, der Kunststofftüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verbieten will, sieht Ausnahmen lediglich für dünne Hemdchenbeutel etwa für Gemüse und Obst vor.