Die Bundesregierung will die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) ändern. Ziel dieser 7. Novelle ist es nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMU), die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen den „Dualen Systemen" zu verbessern – also zwischen jenen Unternehmen, die auf dem Markt der haushaltsnahen Verpackungsentsorgung tätig sind. Das bestehende Recht habe Missbrauchstatbestände zugelassen, die durch eine Korrektur der Verpackungsverordnung beendet werden sollen. Dabei gehe es um die bisherige Ausgestaltung der so genannten „Eigenrücknahme" von Verpackungen und um die so genannten Branchenlösungen, heißt es aus Berlin.
Nach Auffassung des BMU ist eine „kurzfristig wirksame Korrektur des rechtlichen Rahmens erforderlich." Mit der Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs auf der Website des Bundesumweltministeriums wird zugleich die schriftliche Anhörung der beteiligten Kreise eingeleitet. Die Anhörung endet am 14. März 2014.