Eine Vielzahl von Herstellern und Händlern hat schlampig oder gar nicht an die Zentrale Stelle gemeldet (Foto: Panthermedia/moreno.soppelsa)
Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) drohen rund 2.000 Unternehmen in Deutschland Bußgelder, da sie sich nicht ordnungsgemäß am neuen Recycling-System beteiligt haben. Seit Jahresbeginn arbeitet die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) als Behörde und bekommt Daten zu den Verpackungsmengen der Hersteller und Systeme. Diese werden durch die ZSVR analysiert, mit dem Ziel Auffälligkeiten aufzudecken. Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden an die Länder zum Vollzug übergeben, es drohen Bußgelder in Höhe von maximal 100.000 EUR.
„Vielen Herstellern und Händlern scheint nach wie vor unklar zu sein, dass wir diese Daten abgleichen und analysieren“, erklärte Gunda Rachut, Chefin der Zentralen Stelle. In den vergangenen Jahren sei sehr deutlich geworden, dass eine Vielzahl von Firmen ihre Pflichten missachtet hätte – und auch weiterhin gebe es „eine große Anzahl von Trittbrettfahrern", heißt es von der ZSVR. Andere Hersteller erfüllten die gesetzlichen Anforderungen nicht für alle Verpackungen. Mit Befremden nehme man wahr, dass die Compliance im Bereich VerpackG ein relativ niedriges Niveau aufweise, so Rachut.