Die letzte parlamentarische Hürde hat das jahrelang verhandelte neue Verpackungsgesetz (VerpackG) jetzt genommen. Der Deutsche Bundesrat hat am 12. Mai 2017 das vom Bundestag am 30. März verabschiedete Gesetz akzeptiert. Damit wird die bislang geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) am 1. Januar 2019 von dem neuen Gesetz definitiv abgelöst und ersetzt. Erklärte Ziele der Neuregelung sind, das Recycling und die Vermeidung von Verpackungsabfällen noch stärker als bisher zu fördern.
Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen demnach zukünftig deutlich höhere Recycling-Quoten für die lizenzierten und erfassten Verpackungen erreichen. Für Kunststoffverpackungen steigt die vorgegebene Recycling-Quote von den heute geltenden 36 Prozent über 58,5 Prozent im Jahr 2019 auf 63 Prozent im Jahr 2020. Auch bei anderen Verpackungsmaterialien werden die Recycling-Quoten teils deutlich erhöht.