Der Bundesrat nimmt Stellung (Foto: Bundesrat)
Im Zuge der Umsetzung der geplanten EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) in nationales Recht hat der Deutsche Bundesrat am 12. Mai 2023 konkrete Änderungen gefordert (siehe TOP 36 „Empfehlungen der Ausschüsse 89/1/23“). Damit greift die Länderkammer in die laufende Diskussion um eine Neuregelung des Verpackungsrechts in der EU ein.
So hat der Bundesrat unter anderem klargestellt, dass es keine Ausnahmen für faserbasierte Verpackungen von den Rezyklateinsatzquoten oder Mehrwegpflichten geben soll. Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin für Kreislaufwirtschaft bei der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK, Bad Homburg) begrüßt diese Entscheidung.
„Wir setzen uns für materialneutrale Regelungen ein. Wo Mehrwegverpackungen aus ökologischen Gründen gefördert werden sollen, darf es keine pauschalen Ausnahmen für bestimmte Materialarten geben, sonst wird nur ein Einwegprodukt durch ein anderes ersetzt“, erklärte Schmidt.