Ohne „Einwegplastik“ bald noch schöner: Spaniens Hauptstadt Madrid (Foto: Pexels, Abhishek Verma)
Von der am 1. Januar 2023 in Spanien in Kraft getretenen Steuer auf Einweg-Plastikverpackungen sind nicht nur spanische Unternehmen betroffen, die Waren aus dem Ausland importieren, sondern auch ihre ausländischen Lieferanten. Darauf hat jetzt die Deutsche Handelskammer für Spanien (AHK; Madrid / Spanien) hingewiesen. Deutsche Verpackungshersteller seien verpflichtet, ihren spanischen Kunden die für deren Steuererklärungen notwendigen Informationen über die Kunststoffverpackungen zur Verfügung zu stellen, heißt es. Zugleich stellt die AHK fest, dass es an den Ausführungsverordnungen zu dem Gesetz noch fehle.
Die Regierung in Madrid hofft, durch die Einfuhr der „Plastic Tax“ in Höhe von 0,45 EUR/kg für nicht recycelte Kunststoffverpackungen die Verwendung von sogenanntem „Einwegplastik“ in Spanien bis zum Jahr 2030 um bis zu 70 Prozent reduzieren zu können. Die jährlichen Einnahmen durch die Steuer werden auf 724 Mio EUR geschätzt.