Der bisher sehr restriktive Entwurf für das erste deutsche Fracking-Gesetz wird laxer: Die Förderung von Schiefergas soll unbefristet zwar weiterhin verboten sein, zu Forschungszwecken soll es aber Ausnahmen geben. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks legte am Donnerstag, 20. November 2014, einen regierungsinternen Kompromiss als neuen Gesetzesentwurf vor. Nach der ersten Version des Gesetzentwurfs sollte Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein zu kommerziellen Zwecken bis 2021 komplett verboten sein und nur Forschungsprojekte erlaubt werden. Danach sollte der Bundestag das Gesetz überprüfen und entscheiden, wie es mit der Fördermethode weitergeht.
Auf Druck der Wirtschaft wurde nachgebessert. Nun können Unternehmen bereits ab 2019 in bestimmten Gebieten auch auf eine kommerzielle Ausbeutung der Vorkommen in Deutschland hoffen. Ein generelles Fracking-Verbot ist vom Tisch, Probebohrungen zu Forschungszwecken unter bestimmten Bedingungen erlaubt.