Unternehmen, die den gleichen Stoff herstellen oder importieren, müssen bei der Erstellung ihrer Registrierung zusammenarbeiten. Dies stellt eine Verpflichtung gemäß der europäischen Chemikalien-Verordnung REACH dar. Darauf weist aktuell die European Chemicals Agency (ECHA, Helsinki / Finnland) hin. Unternehmen, die sich für die Registrierungsfrist des Jahres 2018 vorbereiten, müssen in dieser zweiten REACH-Phase Mitregistranten finden und die Stoffgleichheit früh genug feststellen.
Im Zuge der Zusammenarbeit müssen sich die Akteure dann in einem Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) organisieren. Dabei hängt die Vorgehensweise laut ECHA davon ab, ob die Substanzen bereits registriert sind. Dies kann auf der Webseite der Chemikalien-Agentur überprüft werden.