Vier neue Stoffe hat die Europäische Chemikalienbehörde ECHA (Helsinki / Finnland) jetzt in die Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Substanzen (SVHC) aufgenommen – unter anderem das umstrittene Polycarbonat-Vorprodukt Bisphenol A (BPA).
Hersteller und Verarbeiter der Substanzen sind – sofern mehr als 0,1 Gewichts-Prozent in den Teilerzeugnissen enthalten ist – verpflichtet, über die Verwendung in der Lieferkette zu informieren. Die Kandidatenliste führt Stoffe, die von der Behörde oder den EU-Mitgliedsstaaten zur Kennzeichnung vorgeschlagen werden. Vorausgegangen war ein Eintrag der Chemikalien in die ECHA-Vorschlagsliste.