Dr. Isabell Schmidt (Foto: IK)
Der Gesetzesentwurf für die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation; PPWR), den die EU-Kommission am 30. November 2022 vorgelegt hat, stößt bei den deutschen Branchenverbänden auf ein geteiltes Echo. „Auf dem Weg zu einer europäischen Kreislauf-Marktwirtschaft begrüßen wir einheitliche europäische Regeln etwa für das Design-for-Recycling von Verpackungen. Sie stärken die Kreislaufwirtschaft und den gemeinsamen EU-Binnenmarkt“, kommentierte Geschäftsführerin und Kreislaufwirtschaftsexpertin der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK; Bad Homburg), Dr. Isabell Schmidt, den vorliegenden Entwurf.
„Die Mitgliedstaaten waren hier bisher zu zaghaft, um die Verpackungsflut zu stoppen“, stellte dagegen Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller fest. „Nun geht es darum, dass die vorgeschlagenen Zielquoten für Abfallvermeidung, Mehrweg und Rezyklateinsatz nicht weiter verwässert werden: Die Industrie hat in den letzten Wochen leider erfolgreich gegen wesentlich ambitioniertere Mehrwegquoten lobbyiert. Die nun vorgeschlagenen Zielquoten für Getränkeverpackungen von 10 Prozent bis 2030 und 25 Prozent bis 2040 sind alles andere als anspruchsvoll, auch die Quoten für To-Go-Verpackungen von 10 und 40 Prozent sind zu niedrig – sie müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend angehoben werden“, forderte Miller.