Dänemark hatte bei der European Chemicals Agency (ECHA, Helsinki / Finnland) den Antrag gestellt, den Weichmacher DEHP unter dem Chemikalien-Regularium REACH höher als bisher als „substance of very high concern” (SVHC) einzustufen. Grund dafür ist der Verdacht auf gesundheitsschädigende Wirkungen als endokriner Disruptor beim Menschen.
DEHP ist jedoch der erste Stoff, bei dem sich das dafür zuständige Komitee der EU-Mitgliedsländer letztlich nicht einig über die Einstufung geworden ist. Zwar besteht Einigkeit über die SVHC-Einstufung als endokriner Disruptor, jedoch nicht über die letztlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Daher wird die Entscheidung jetzt wie in solchen Fällen vorgesehen an die EU-Kommission übergeben. Diese muss nach den Vorschriften innerhalb von drei Monaten einen Entwurf zur Prüfung der Einstufung vorlegen.