Alternativen sind gefragt (Foto: Pexels / Jean-Daniel Francoeur)
Die EU-Kommission hat die Verwendung von Mikroplastik verboten. Der Beschränkung umfasst alle synthetischen Polymerpartikel mit einer Größe von weniger als 5 mm, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Betroffene Produkte sind Kosmetika, bei denen Mikroplastik etwa für das Haut-Peeling oder die Erzielung einer spezifischen Textur, eines Duftstoffs oder einer bestimmten Farbe eingesetzt werden. Die Beschränkung gilt sofort, wobei es aber Übergangsfristen für die Inverkehrbringer gibt.
Das Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen ist laut EU-Kommission die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik, und damit ein „Umweltproblem“. Das Mikroplastik-Verbot soll daher hier nach acht Jahren in Kraft treten – „um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen.“
Nicht unter die Beschränkung fallen Produkte, die Mikroplastik enthalten, dieses aber nicht freisetzen oder bei denen die Freisetzung auf ein Minimum reduziert werden kann, wie etwa Baumaterialien.