Vom Plastiktütenverbot ausgenommen: die „Hemdchenbeutel“ (Foto: iStock)
Seit Januar 2022 gilt in Deutschland ein Plastiktütenverbot. Davon ausgenommen sind sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 µm, die sogenannten „Hemdchenbeutel“. Ihr Verbrauch sank hierzulande zwischen 2018 und 2019 von 3,75 Mrd auf 3,65 Mrd Stück, wie das Statistische Bundesamt (Destatis, Wiesbaden) auf Basis von Eurostat-Daten kürzlich mitgeteilt hat. Damit verbrauchte 2019 jede Person in Deutschland im Schnitt 44 solcher Tüten, in denen beispielsweise Obst und Gemüse abgewogen wird.
Das Plastiktütenverbot gilt in Deutschland nur für solche in Wandstärken von 15 bis 49 µm. Kunststofftragetaschen mit einer Wanddicke von mehr als 50 µm sind von der Regelung ausgenommen. Sie sind vergleichsweise stabil. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie daher häufiger verwendet werden.