Mehrweg-Alternativen sind von 2023 an Pflicht (Foto: Pexels / Gökhan Yetimova)
Die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Mehrweg-Angebotspflicht für verzehrfertige Speisen und Getränke in Bechern und Boxen wird nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH, Berlin) nicht ausreichen, das Abfallproblem in deutschen Städten zu lösen.
Es sei zwar ein erster richtiger Schritt, Fast-Food-Ketten, Veranstalter und Supermärkte zu verpflichten, wiederverwendbare Becher und Essensboxen anzubieten. Aber das allein reiche nicht aus, weil die Angebotspflicht keine Vorgaben mache, wie viel Mehrweg genutzt werden soll. „Für einen wirklichen Wandel braucht es eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr“, forderte deshalb DUH Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.