Am 25. November hat die Europäische Kommission die deutsche Beihilferegelung für erneuerbare Energien (EEG 2012) genehmigt. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Beihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien, die im Rahmen des EEG 2012 gewährt wurden, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, heißt es aus Brüssel.
Den neuesten Beschluss der EU-Kommission begrüßt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse, Bonn) ausdrücklich und verweist darauf, dass hiermit die Branchenunternehmen voraussichtlich nicht mit Rückforderungen aus dem Jahr 2013 belastet würden. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa; Eschborn) den betroffenen Kunststoffrecyclern die Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung für das Jahr 2014 verwehrt habe. Die seit Januar dieses Jahres dadurch entstandene Mehrbelastung habe bei einigen Kunststoffrecyclern zu „sehr kritischen Situationen" geführt, so der bvse.