Glasfaserrovings (Foto: Panthermedia/experiencesnw)
Die im Juni vergangenen Jahres angestoßene Untersuchung von Importen von Glasfaserprodukten aus Ägypten führt ab dem 7. März 2020 zu Strafzöllen auf Schnittglasfasern mit einer Länge bis zu 50 mm, Faserschnittmatten sowie Rovings. Zunächst vorläufig werden Abgaben von 8,7 Prozent für alle Importe aus dem Land fällig. Definitiv in Kraft tritt diese Maßnahme dann im Juli 2020.
Angestrengt wurde die Untersuchung von der Vereinigung der europäischen Erzeuger GlassFibreEurope (vormals APFE; Brüssel / Belgien). Die EU nahm daraufhin das zweite Halbjahr 2019 unter die Lupe und stellte fest, dass die aus Ägypten eingeführte Gesamtmenge der Glasfaserprodukte seit dem kommerziellen Betrieb der Anlagen des Glasfaser-Erzeugers Jushi (Tongxiang City, Zhejiang / China) um 130 Prozent zugelegt hat. Gleichzeitig sank der Durchschnittspreis deutlich.