Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer müsse eine Regelung zum Schutz des Produktiv-Vermögens kleiner und mittlerer Familienunternehmen gefunden werden, fordert der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV, Bad Homburg).
„Das Bundesverfassungsgericht hat das Ziel, kleine und mittlere Familienbetriebe von der Erbschaftsteuer zu entlasten, ausdrücklich als legitim anerkannt. Der Bundesgesetzgeber ist nun in der Pflicht, bis Ende 2016 eine mit dem Grundgesetz zu vereinbarende Erbschaftsteuer-Regelung zu entwickeln und zu verabschieden, die dem Schutz des Produktivvermögens kleiner und mittlerer Familienunternehmen angemessen Rechnung trägt", erläutert GKV-Hauptgeschäftsführer Dr. Oliver Möllenstädt. Auch die Möglichkeit der vollständigen Abschaffung der Erbschaftsteuer sollte hierbei geprüft werden, da die betroffenen Vermögen bereits durch Mehrwert- und Einkommensteuer belastet worden seien.