Nach intensiver Debatte hat der Deutsche Bundestag jetzt das Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung in geänderter Fassung beschlossen. Unkonventionelles Fracking, also die Förderung von Erdgas und Erdöl in Schiefer-, Ton-, Mergelgestein oder Kohleflözgestein, wie es in den USA praktiziert wird, wird für die nächsten Jahre verboten. Verankert werden soll dies im Wasserhaushaltsgesetz.
Erlaubt bleiben lediglich maximal vier Probebohrungen für wissenschaftliche Zwecke, die jedoch der Zustimmung der jeweiligen Bundesländer bedürfen. Zudem müssen sie von einer Expertenkommission begleitet werden. Die Kommission wiederum soll dann an Öffentlichkeit und Bundestag berichten – ohne weitere Kompetenz als Grundlage für eine mögliche Ausnahmegenehmigung seitens der zuständigen Behörden. Eine kommerzielle Ausbeutung der Schiefergas-Vorkommen in Deutschland ist somit offenbar doch erst mal vom Tisch – das sah nach dem im November 2014 von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzesentwurf noch etwas anders aus. Im Jahr 2021 soll das Verbot noch einmal überprüft werden.