Vor der Erreichung der Deadline für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Registrierung der von ihnen genutzten Chemikalien nach dem EU-Chemikalienrecht REACH hat die European Plastics Distributors Association (EPDA, Salisbury / Großbritannien) die Kunststofflieferanten noch einmal auf die Pflicht zur Einhaltung der Vorschriften für beschränkte Substanzen hingewiesen.
Am 1. Juni 2015 ist die jüngste Regulierung zu Classification, Labelling and Packaging (CLP) der European Chemicals Agency's (ECHA, Helsinki / Finnland) in Kraft getreten. Diese Regulierung erfordere die Neuausweisung für eine ganze Reihe von Produkten, erklärte EPDA jüngst. Das wiederum müsse durch die gesamte Anwenderkette kommuniziert werden. Die letzte Frist zur Registrierung für möglicherweise gefährliche Substanzen in den Größenordnungen von 1 bis 100 t ist der 31. Mai 2018. Die EPDA weist zugleich darauf hin, dass ständig weitere Substanzen hinzukommen können.