Elektrogeräte zu entsorgen wird mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) einfacher und bringt mehr Umweltschutz – das ist die Meinung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. In Deutschland muss der Handel ausgediente Elektro-und Elektronikgeräte seit 25. Juli größtenteils kostenlos zurücknehmen, die Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Verabschiedet wurde die ElektroG-Novelle bereits am 24. Oktober 2015 – den E&E-Verkäufern wurde zur Umsetzung jedoch eine Schonfrist von neun Monaten eingeräumt.
Angestrebt seien wesentlich mehr Sammelstellen als bisher, so dass künftig hochwertiger recycelt werden könne, so die Ministerin weiter. Das neue Elektrogerätegesetz führt zudem strengere Regeln für den Export alter Geräte ein, insbesondere in Entwicklungsländer. Der Exporteur muss anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind.