Im Laufe des Dezember 2013 flatterten etlichen deutschen Betrieben des werkstofflichen Kunststoffrecyclings Schreiben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Eschborn) ins Haus. Sie alle hatten Anträge zur besonderen Ausgleichsregelung der EEG-Umlage für das Jahr 2014 eingereicht. In den Briefen wurden die Unternehmen aufgefordert zu erklären, warum man dem produzierenden Gewerbe und nicht der Abfallentsorgung zuzurechnen sei. Zugleich wurde meist die Ablehnung des jeweiligen Antrags angekündigt, da letztere Branche keinen Anspruch auf eine Entlastung bezüglich der EEG-Umlagen hat.
Sollten die Entscheidungen aufrecht erhalten werden, müssten etliche der betroffenen Betriebe die Segel streichen. Verständlich, dass die Branchenunternehmen die fragwürdigen Entscheidungen nicht klaglos werden hinnehmen können. Zurzeit wird dabei noch auf Einsicht bei den Behörden gesetzt. So kursiert seit zwei Wochen ein von etlichen – auch nicht betroffenen – Branchenunternehmen unterzeichnetes, ausführliches sachliches Statement. Es bleibt abzuwarten, ob die Diskussionsstrategie zum Erfolg führt.