Gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE, Berlin) fordert der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorger (bvse, Bonn) die Generaldirektion Wettbewerb der EU auf, das Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der EEG-Umlage und der EEG-Umlagebefreiung einzustellen.
Das Verfahren geht nach Auffassung des bvse von falschen Voraussetzungen aus. Demnach erfüllen die EEG-Umlage und die Befreiung von der EEG-Umlage nicht die Kriterien einer staatlichen Beihilfe im Sinne von Art. 107 AEUV. Selbst wenn man diese Befreiung als staatliche Beihilfe werten würde, wäre diese zulässig, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.