Am 1. August 2014 tritt das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Die Novelle wird einige Änderungen mit sich bringen. Unter anderem sind dann nur noch Unternehmen aus Branchen antragsberechtigt, die nach den kürzlich von der EU-Kommission beschlossenen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft sind. Erhöht wird zugleich der zur Zulassung notwendige Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung.
Für Unternehmen, die durch das neue System stärker als durch das alte belastet werden, darf sich bis 2019 die Umlage von Jahr zu Jahr maximal verdoppeln. Experten empfehlen, den Antrag bis zum 30. Juni beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa; Eschborn) zu stellen. Im Antragsportal der Bafa sind die neuen Regelungen bereits berücksichtigt.