Nach langem Gesetzfindungsprozess ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) am 24. Oktober in Kraft getreten. Damit sind in Deutschland die rechtlichen Vorgaben aus der europäischen WEEE-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz soll die Rückgabe ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte deutlich vereinfachen. Zudem stärkt das Gesetz nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU,) den Zoll dabei, den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder zu unterbinden.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes hat der Handel noch neun Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren – viele Geschäfte haben diese aber bereits umgesetzt.