Die mögliche Vergabe des Marktwirtschaftsstatus durch die Europäische Union an die Volksrepublik China wird aktuell in Wirtschaft und Politik intensiv diskutiert. Nach 15 Jahren wird im Dezember 2016 eine Übergangsregelung in Chinas WTO-Beitrittsprotokoll auslaufen. Diese Klausel hat es nach Angaben des Gesamtverbandes Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV, Bad Homburg) bislang ermöglicht, in Anti-Dumping-Verfahren gegen chinesische Unternehmen Vergleichspreise aus Drittländern heranzuziehen.
Noch ist aber umstritten, ob nach Auslaufen dieser Übergangsregelung nur noch chinesische Preise in Anti-Dumping-Untersuchungen zu Grunde gelegt werden können Der GKV tritt im Rahmen der Anhörung unter den BDI-Mitgliedsverbänden dafür ein, dass europäischen Kunststoffverarbeitern in jedem Fall auch weiterhin wirksame handelspolitische Schutzinstrumente zur Verfügung stehen, um sich vor unfairen Praktiken im Welthandel zu schützen.