Die Klage von PlasticsEurope zu BPA wurde vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen (Foto: Panthermedia/designer491)
Bisphenol A (BPA) wird in der EU nach wie vor als gefährlich eingestuft. Dies hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) am 11. Juli in Luxemburg entschieden und wies damit eine Klage des Erzeugerverbandes PlasticsEurope (Brüssel / Belgien) ab, der die EU-weite Klassifizierung von BPA angefochten hatte. Die Verbindung sei aufgrund ihrer reproduktionstoxischen Eigenschaften auch weiterhin als „besonders besorgniserregender Stoff" (SVHC) aufzuführen, urteilte der Gerichtshof.
Im Juli 2016 hatte die Europäische Kommission BPA als schädlich für die Fortpflanzungsfähigkeit eingestuft. Daraufhin beschloss die Europäische Chemikalienbehörde ECHA (Helsinki / Finnland) im Januar 2017, die unter anderem als Polycarbonat-Vorprodukt eingesetzte Chemikalie in die SVHC-Kandidatenliste gemäß der REACH-Verordnung aufzunehmen. In einem Statement zu der gerichtlichen Niederlage verweist der Erzeugerverband darauf, dass die Schlussfolgerung des Gerichtshofs „eindeutig im Widerspruch zu den ausdrücklichen Bestimmungen der REACH-Verordnung steht".