Sichtbare Haufen: To-go-Verpackungen an öffentlichen Plätzen und in Parks (Foto: mo)
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, Berlin; ) will mit dem „Gesetz für weniger Verpackungsmüll“ überflüssige Verpackungen vermeiden und insbesondere das Angebot an Mehrwegverpackungen in Deutschland stärken. Dazu hat das Ministerium am 27. Juni 2023 Eckpunkte für die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) veröffentlicht.
Die Gesetzesnovelle sieht unter anderem vor:
- Der Handel muss künftig für mehrere Arten von Getränken jeweils mindestens eine Mehrwegalternative anbieten; Verbraucher sollen dabei ihre Mehrwegflaschen überall abgeben können, wo es Getränke gibt;
- Das seit dem 1. Januar 2023 verpflichtende Mehrwegangebot für Speisen und Getränke To-Go wird auf alle Materialien ausgeweitet – bisher muss nur zu Einwegkunststoff eine Mehrwegalternative angeboten werden;
- Es soll keine Einwegverpackungen mehr beim Vor-Ort-Verzehr für Burger, Pizza und Co geben;
- Schluss mit den sogenannten „Mogelpackungen“: Die Verringerung einer Füllmenge bei gleichbleibender Verpackungsgröße ist unzulässig.