Auf Antrag Frankreichs hat die European Chemicals Agency (ECHA, Helsinki / Finnland) eine öffentliche Anhörung zur Einstufung („classification and labelling") von Bisphenol-A (BPA) nach der EU-Verordnung REACH eingeleitet. Bis zum 11. Oktober 2013 haben Interessierte Zeit, sich zum Vorschlag Frankreichs zu äußern, laut dem BPA von der bisherigen „reproductive toxicity category 2" (H361f) zur „reproductive toxicity category 1B" (H360F) heraufgestuft werden soll.
Die Befragung richte sich ausschließlich auf negative Effekte bezüglich der sexuellen Funktionen und die Fruchtbarkeit des Menschen, betont die ECHA. Andere Toxizitätsaspekte spielen hierbei keine Rolle. Die eingehenden Kommentare werden auf der ECHA-Website veröffentlicht.