„Greenwashing“? Wie öko sind sogenannte bioabbaubare Kaffeekapseln (Foto: DUH)
Künftig dürfen Bioabfälle nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten, bevor sie in die Kompostierung oder Vergärung gelangen. Diese Obergrenze sieht die geplante Novelle der Bioabfallverordnung vor, die am 22. September vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der erstmals festgelegte Grenzwert für die Biotonne soll künftig auch für Verpackungen und Kaffeekapseln gelten, die als biologisch abbaubare Kunststoffprodukte deklariert sind, da diese nach Einschätzung des BMU in Behandlungsanlagen nicht vollständig abgebaut werden – und somit ein Umweltproblem darstellten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH, Berlin) und die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK, Köln) warnen derweil vor falschen Umweltversprechungen zu biologisch abbaubaren Kaffeekapseln. Die Kaffeebranche versuche, „das schlechte Image von Kaffeekapseln durch Produkte aus Bioplastik grün zu färben“.